Es liegt Geld für sie bereit!
Umfangreiche Zuschüsse für Beratung Ihres Unternehmens
Nutzen Sie die Chancen, die Ihnen unser Staat bietet. Profitieren auch Sie von der umfangreichen Unterstützung in vielen Bereichen. Wir sind anerkanntes und akkreditiertes Beratungsunternehmen des Bundesamtes für Wirtschaft. Wenn Sie sich vorab informieren wollen, so können sie diesen Link nutzen - oder Sie kontaktieren uns direkt.
Förderung für Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement und ihre Vorsorgemaßnahmen.
Profitieren sie von Zuschüssen für ihre Maßnahmen! Neben den positiven Effekten für ihre Mitarbeiter und ihr Unternehmen, erhalten sie auch hohe Zuschüsse durch die Krankenkassen für Präventions-Kurse, die den Anforderungen des §20 SGBV entsprechen. Für viele weitere Maßnahmen im betrieblichen Gesundheits-management sieht der Gesetzgeber zudem steuerliche Entlastungen nach §3 Nr. 34 EStG vor.
Wir können in diesem Bereich ihr Partner sein. Wir sind zertifiziert, anerkannt und erfahren.
Als Ihr zertifizierter und erfahrener Partner im betrieblichen Gesundheitsmanagement bieten wir Ihnen sowohl die Präventionskurse nach §20 SBG V als auch alle weiteren Leistungen.
Zuschüsse von Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich (nach § 20b SGB V / Betriebliche Gesundheitsförderung) an Präventions-Angeboten mit durchschnittlich 80% der Kursgebühr pro Mitarbeiter. Weitere Voraussetzung: der Präventionskurs beinhaltet mindestens 8 Kurseinheiten und liegt in den Schwerpunktbereichen, die die Prävention nach den §§ 20 und 20b SGB V vorsieht (zertifizierte Maßnahmen).
Die Zuschüsse der Kassen sind personenbezogen. Jeder Teilnehmer erhält Abschluss des Kurses einen Nachweis, den er bei seiner Krankenkasse für die Bezuschussung einreichen kann.
Zuschüsse - Beratung für Unternehmen
Wir sind ein anerkanntes und akkreditiertes Beratungsunternehmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Das heißt: Sie können sich von uns individuell zu verschiedenen Themen beraten lassen. Die Gesamtkosten werden je nach Unternehmens-Situation zwischen 50% und 90% bezuschusst.
Gerne klären wir Sie auf zu Beratungsthemen und den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Lassen Sie sich die staatliche Unterstützung nicht entgehen! Kontaktieren Sie uns.
Staatliche Zuschüsse (Steuerfreibetrag)
Jeder Arbeitgeber in Deutschland kann einmal jährlich einen steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag in Höhe von maximal 500 Euro pro Mitarbeiter einsetzen und geltend machen. Dieser Betrag wirkt dabei wie eine ganz normale Kostenposition, also steuerreduzierend und ist als steuerbefreiter Teil des Mitarbeitereinkommens buchbar.
Der Steuerfreibetrag für Ihre Mitarbeiter ist in §3 Nr. 34 EStG und §52 Abs. 4c EStG i.V.m. der Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 BGBl (Seite 2.794) geregelt und festgelegt.
Glossar & wichtige Links:
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